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29.06.2010 20:03 Alter: 2 Jahre

Marmelade heißt nicht Marmelade...

Der landläufig benutzte Begriff „Marmelade“ ist lebensmittelrechtlich ausschließlich einer Zubereitung aus Zitrusfrüchten vorbehalten.

Das regelt die Konfitürenverordnung von 2004. Sie geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren englischer Einfluss unverkennbar ist.
Stattdessen greift nun die Bezeichnung „Konfitüre“. In der Schweiz schon immer üblich, kommt sie aus dem Französischen (confiture = Eingemachtes, Konfitüre) und bezeichnet einen aus Zucker und Fruchtstücken oder -mark zubereiteten Brotaufstrich.
Gelee hingegen enthält keine Fruchtstücke, sondern wird aus Saft gekocht und mit einem Geliermittel eingedickt (frz. gelée = erfroren, erstarrt).


Kategorie: 05 - Eingemachtes, 5.4 - Marmeladen & Gelees, Rezepte, Wissenswert

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